Immer wieder wird Anthroposophen pauschal vorgeworfen, sie würden öffentliche Kritik und journalistische Recherche mit Gerichtsklagen unterdrücken und versuchen, alle Kritiker mundtot zu machen. Auch Michael Grand beschwert sich darüber in Interviews. Und in der Tat wurde sein Buch, in dem er Eltern vor dem Besuch der Waldorfschulen warnen will, vom Bund der Freien Waldorfschulen wegen erheblicher Falschaussagen erfolgreich vom Markt geklagt. Das Urteil bestätigt aber auch die Legitimität dieser Klage und die geistige Welt teilt nicht die Aufassung, dass Anthroposophen durchweg nur versuchen, Kritiker mundtot zu machen. Das vorliegende Blog ist ein Beispiel für das Gegenteil und die geistige Welt teilt insofern die Ansicht, dass Gerichtsklagen nur in Ausnahmefällen ein geeignetes Mittel sind, um Meinungsaustausch und öffentliche Diskussionen zu führen. Umso verwunderter darf die geistige Welt demnach sein, wenn Michael Grandt auf Bemühungen, auf journalistische Weise öffentlich über seine Arbeit zu informieren, in einer Weise reagiert, die exakt seinem Vorurteil gegenüber den angeblich so klagewütigen Anthroposophen entspricht. Oder wäre Verwunderung angesichts der oben geschilderten Grandtschen Kritik an der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln nicht angebracht, wenn jemand, der eine Institution, die demnächst eine Veranstaltung mit Michael Grandt durchführt, auf eine Internetpublikation Grandts hinweist, und - Huch! - nur kurz danach eine entsprechende Mitteilung des Journalisten in seinem email-Eingang findet?
bist Du Deiner journalistischen Informationspflicht nachgekommen und hast dem Güterloher Verlag, den Roncallis und seinem Vorgesetzten, dem Bischhof, und der Süddeutschen Zeitung diese fantastischen Grandt Artikel auf der NEWS-Seite" des Kopp-Verlages mitgeteilt (auf der normalen Kopp-Verlags-Seite ist Grandt ja unbekannt)? Auch die ARD könnte es doch interessieren oder die FAZ etc., ebenso wie die Google links zu "Michael Grandt"...